Troils

Kapi Tel 4

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Vierter Abschnitt.

Von der Ankunft der Norweger, der Regierungsart und den Gesetzen in Island.

Nachdem ich in dem vorigen Abschnitte von der Beschaffenheit des Landes in Island geredet habe; so dürfte vielleicht jetzt eine Untersuchung, wie und wann dies Land zuerst bebauet worden, nicht unangenehm seyn.

Von den ältesten Einwohnern Islands, welche das Land, wie die Norweger dahin kamen, inne hatten, wissen wir wenig oder nichts zu sagen. Einige (**) melden doch, dass solche Christen gewesen seyen, die aller Vermuthung nach aus England und Irland dahin gekommen waren, und von den Norwegern Papa genannt worden (*).

(**) Land. Bok in der Vorrede, imgleichen S. 143 der Skallholtischen Ausgabe; wie auch Arae Schedae. Cap. 2. Das Landnamabok, davon 1774 zu Kopenhagen eine neue Edition mit einer lateinischen Uebersetzung erschienen, enthielt die älteste Isländische Geschichte und einen Zeitraum von 60 Jahren, in welchem Island von Irrländischen, Orkneyischen und Norwegischen Kolonisten bevölkert ist. Es wird nicht übel in Gatterers historischem Journal, IX. Th. S. 267. durch Landbevölkerungsbuch übersetzt. Der Uebersetzer.

(*) Man kann nicht mit Gewissheit sagen, wo sie nach Ankunft der Norweger geblieben sind; ich kann mich auch nicht erinnern, in irgend einer Isländischen Sage davon die geringste Spur gefunden zu haben. Sie verliessen doch ohne Zweifel Island und giengen vermuthlich nach England und Irland zurück.

Sie glauben mit voller Sicherheit bezeugen zu können, dass diese englische Kolonie zu Anfang des fünften Seculi dahin gekommen sey (**); allein es wird wohl das sicherste seyn, sich über eine Sache, die in so viel Dunkelheit eingewickelt ist, gar nicht heraus zu lassen.

(**) Hornius Orb. Americ. S. 158.

Man hat inzwischen Ursache zu vermuthen, dass den Engländern und Irländern dies Land, lange vor Ankunft der Norweger daselbst, wiewohl unter einem andern Namen, bekannt gewesen sey, denn der berühmte Beza [Druckfehler: i.e. Beda] bezeichnet es zu seiner Zeit ziemlich genau (†).

(†) Beda starb im J. C. 735. In Olof Tryggr. Saga im 2 Th. S. 10. der Skallholtischen Edition findet man folgende Stelle aus Bedas Schriften ins Isländische übersetzt: Tantum illa insula a Britannia distat, ut non minus quam sex diebus illie navigati possit. Nullae illie solstitio aestivo noctes, et nulla contra per brumam dies.

Doch wir wollen, ohne uns bey diesen ältesten Einwohnern Islands zu verweilen, sehen, wie die Norweger dazu gekommen, sich dort niederzulassen. Davon geben uns verschiedene Isländische Sagen Nachricht; wir folgen hier aber besonders dem Landnama Bok, das von der Ankunft dieser neuen Kolonisten handelt.

Nadoddr (††), ein berühmter Seeräuber, ward im Jahr 861 auf seiner Rückreise von Norwegen nach Ferrö [Färöer], durch den Wind dahin geworfen, und nannte das Land Snio-Land [Snæland] (Schneeland), wegen des vielen Schnees, womit er die dortigen Felsengebirge bedeckt fand. Er hielt sich dort nicht lange auf, rühmte aber doch das Land bey seiner Zurückkunft so sehr, dass Gardar Suasarsson [Garðar Svavarsson] (*), ein Schwede, der sich in Seeland niedergelassen hatte, durch Naddodrs Bericht aufgemuntert ward, es im Jahr 864 aufzusuchen.

(††) Landn. bok. S. 2.

(*) Landn. bok. S. 3.

Er segelte rund um Island herum, und nannte es daruf Gardarsholmur (Gardarsinsel). Er blieb den Winter über auf Island, und begab sich im Frühjahr darauf nach Norwegen, wo er die entdeckte Insel, als ein sehr angenehmes, gutes, und mit Holz bewachsenes Land beschrieb. Dies machte in einem der berühmtesten Seefahrer seiner Zeit, Flocke [Floki Vilgerðarsson, Raben-Floki], einem Schweden von Geburt, die Begierde rege, auch eine Reise dahin zu versuchen. Da man aber damals noch keinen Compass (auf Isländisch Leitharstein) hatte, so nahm er drey Raben an Bord, um sich ihrer dabey zu bedienen. Unterwegens besuchte er erst seine Freunde auf Ferrö, und nachdem er von da etwas weiter nach Norden gesegelt war, liess er einen von den mitgenommenen Raben fliegen, der nach Ferrö zurückflog. Einige Zeit hernach liess er den zweyten fliegen, der aber wieder nach dem Schiff zurückkam, da er nirgends Land sahe. Endlich glückte der Versuch besser, als er den dritten Raben ausliess, welcher seinen Flug nach Island nahm; bald darauf spürten sie auch Land, und liefen einige Tage nachher dort wirklich ein. Floke hielte sich mit seiner Gesellschaft den ganzen Winter auf, und weil er an der nordlichen Seite viel Treibeis fand, so nannte er das Land Island, welchen Namen es seit der Zeit immer behalten hat.

Als sie aber im folgenden Sommer nach Norwegen zurück kamen, machte Floke und diejenigen, welche mit ihm gewesen waren, von diesem Lande eine ganz verschiedene Beschreibung. Wenn von der einen Seite Floke es als ein sehr schlechtes Land beschrieb; so rühmte es dagegen Thorulfr so sehr, dass er behauptete, es tröpfle Butter von jedem Halme daselbst; daher er auch den Beynahmen Thorulfr Smior, das ist Butter-Thorulfr bekam.

Nach dem, was bisher erzählt worden, findet man keine weitere Spur einer dahin angestellten Reise, bis Ingolfr [Arnarson] und sein Freund Leifr [Hjörleifur Hróðmarsson] eine solche im Jahr 874 unternahmen (*).

(*) Landn. Bok, imgl. Angrim. Jon Torfaeus, Finneus, und andere. Ferner Annal. Isl. Bennn Langebeck. Th. 2. S. 137.

Sie fanden bey ihrer Ankunft, dass man das Land nicht zu viel gerühmt hatte, und beschlossen, nachdem sie den Winter auf der Insel zugebracht hatten sich dort künftig niederzulassen. Ingolfr begab sich darauf nach Norwegen zurück, um alles anzuschaffen, was ihnen bey der bevorstehenden Veränderung, da sie sich in ein neues Land begeben wollten, nöthig seyn konnte, und Leifr gieng inzwischen nach England in den Krieg. Nach vier Jahren trafen sie sich wieder auf Island, jener mit vielen mitgebrachten Leuten, und der nöthigen Geräthschaft zum Anbau des Landes, dieser mit den erworbenen Schätzen. Seit der Zeit kam immer mehr Volk dahin, so dass die Insel innerhalb 60 Jahren völlig bewohnt war, und König Harald, welcher durch sein hartes Verfahren gegen die kleinen Unterkönige (fylkis konungarna) und die Mächtigen in Norwegen nicht wenig dazu beytrug, musste zuletzt den Befehl ergehen lassen, es sollte sich keiner aus Norwegen nach Island begeben, ehe er dem König ein halb löthig Mark Silbers bezahlt hätte (*), um dadurch wenigstens einigermassen die starken Auswanderungen zu hemmen, die sein Reich schwächten (**).

(*) Ein Mark ist 16 Loth, gleich 8 Rthlr.

(**) Arae Schedae, Skallholtsch. Ed. S. 5.

Der grösste Theil dieser Einwohner kam also zwar aus Norwegen, sie hatten aber doch viele Schweden und Dänen mit sich in Gesellschaft. Unter den ersten will ich hier aus dem Landnama Bok, und zwar aus der in Skallholt gedruckten Auflage, folgende anführen: Ingimundur, Jarl im Gotischen Reich, ein Abkömmling von Bore, Gores Bruder, S. 90; nebst Jorundr, Eyvindr Sörkver, Asmundr, Hvatefridleifr, seinen Freunden, und Fridmundr, Bodvar, Thorer Refskegg und Ulfkell seinen Sklaven, S. 90; Thordur, welcher von Vaters Seiten im fünften Gliede von Ragnar Lodbrock abstammete, S. 120; Thordur Knappur, Biorns zu Häga natürlicher Sohn, nebst Nafar Helge, S. 104; Bruni Hin Hviti, Hareks Sohn, Jarl in Upland, S. 104; Thormodur Hin Rami, S. 105; Biörn Rolfsson, aus Königl. Geblüte, S. 105; Helgi Hin Magri, S. 107; Thorir Snepill, ein Sohn Joruns, Lagman Thorgnys Tochter, S. 117; und Gardarsuasarson. Ausser diesen gedenkt auch Are Frode, eines mit Namen Olafr, der mit König Harald selbst von einem Geschlecht war, eines Hrollangur, eines Bruders Rolfs, des ersten Herzogs in der Normandie, welcher seinen Ursprung von dem Schwedischen König Gore, einem Grossvater von Gylfe herleitete. Torfäus nennt einen Schweden Bodvar, der sich in Island niedergelassen habe, und eine Abkömmling von der Prinzessin Goja, einer Schwester Gore war, aus welchem Geblüte auch eben der Floke abstammte, von dem Island seinen jetzigen Namen erhalten hat (*).

(*) S. Lagerbrings Swea Rikes Historia, Th. I. S. 9.

So führt auch Dalin in der Vorrede zum ersten Theil seiner Geschichte des Reichs Schweden aus Peringsköld und Björner folgende an: Snöbjörn, Björn Osträne, Grim, Orm Wedorm, Björn und Grimkill, mit ihrer Mutter Helga, Heralds Tochter, Barder Snefällfas, Barder Wiking, Brimle, Hjelm, Göte, Skölder, Svenske, Glamer, Wafur Helge und Slättubjörn.

So oft eine Colonie dahin zog, eignete sich der Vornehmste in Gesellschaft, einen so grossen Theil des Landes zu, als er nur konnte, und überliess nach Gutdünken etwas davon seinen Gefährten, deren Haupt er unter dem Titel Godi war. Doch zu einer Zeit, wo Räuberey und Gewaltthätigkeit zur See und zu Lande für Tapferkeit und Tugend gehalten ward, konnte unter den verschiedenen Anführern die nachbarliche Freundschaft nicht lange dauern.

Man findet allenthalben in den Isländischen Sagen Beyspiele angeführt, wie sie sich einander aus dem Felde geschlagen haben. Um solchen Gewaltthätigkeiten zuvorzukommen, war im Jahr 928 ein sogenannter Laug-saugumadur erwählt, und demselben viele Macht und Würde ertheilt. Dieser führte allemal das Wort bey ihren allgemeinen Berathschlagungen, sprach in zweydeutigen und schweren Sachen das Urtheil, und machte die neuen Gesetze, wann solche vom Volk gebilliget und angenommen waren, öffentlich bekannt; doch hatte er keine Macht, ohne Einwilligung und Beyfall der übrigen, Gesetze zu geben. Er forderte daher, wenn es die Umstände verlangten, die Hauptleute zusammen, und nachdem sie sich untereinander berathschlagt hatten, so stellte er das, was die Mehrheit beliebte, dem Volke vor, welches darein willigen musste, ehe es als ein Gesetz angesehen werden konnte. Die Hauptleute oder Anführer achteten sein Ansehen doch eben nicht sehr, weil er von ihnen gewählt war, und sein Amt nicht länger behielte, als ihr Vertrauen dauerte.

Ihre erste Regierungsform war also eine vermischte Aristokratie und Demokratie; allein alle dadurch gemachten Veranstaltungen, waren doch nicht im Stande die Ordnung unter so vielen Hauptleuten zu erhalten, die zwar von gleicher Würde, aber ungleich gesinnt und ungleich mächtig waren. Nichts war daher gewöhnlicher als Uebertretung der Gesetze und Gewaltigkeit. Ja sie führten offenbare Kriege miteinander, wie wir dann in der sturlunga saga Exempel angeführt finden, da von beyden Seiten 1300 Mann und 20 Schiffe gegen einander aufgestellt worden. Viele der schwächsten Hauptleute mussten einem stärkern gewonnen Spiel geben, und die Macht fiel also in die Hände einiger wenigen Personen, welche solche mehrentheils zur Unterdrückung iher Landsleute und zum Schrecken der Menschlichkeit missbrauchten.

Unter allen diesen innerlichen Unruhen, waren sie doch völlig frey vom Norwegischen Joch, ob gleich die dortigen Könige, von Harald Harfagers Zeit an, diese in ihrem Schooss erzeugte, aber nun von ihnen getrennte, neue und mächtige Republik, mit neidischen Augen ansahen. Doch mussten sie auch endlich das Schicksal erfahren, das allemal gewöhnlich, ja fast unvermeidlich bevorsteht, wo die Freyheit in Zügellosigkeit und Patriotismus in Eigennutz ausartet; nemlich, insgesamt unter ein Haupt gebracht zu werden. Der grösste Theil derselben unterwarf sich im Jahr 1261 dem Schutz König Hakans, und erklärte sich, ihm gegen gewisse festgesetzte Bedingungen, Tribut zu bezahlen. Auch die übrigen folgten im Jahr 1264 ihrem Beyspiel. Nachher ist Island zusammen mit Norwegen an die Dänische Krone gekommen, welche die Regierung darüber einem Stiftsamtmann auftrug, der die mehreste Zeit nur einmal des Jahres dahin reisete, um nach allem zu sehen, ob er gleich nach seiner Instruction sich dort allezeit aufhalten sollte. Da das Land durch die lange Abwesenheit dieser Befehlshaber unglaublich litte, so ward vor einigen Jahren aufs neue beschlossen, dass der Stiftamtmann sich hier beständig aufhalten, und zwar auf dem Königlichen Hofe Bessestedr, wo der alte Snorre Sturleson wohnte, seinen Sitz haben sollte (*). Unter ihm steht ein Amtmann (**), zweeen Lagmänner, ein Landvogt (†) und ein und zwanzig Sysselmänner (††).

(*) Diese Bedienung verwaltete, wie wir in Island waren, der Hr. Justizrath Thodal, welcher vorher bey der Gränzkommission zwischen Schweden und Norwegen, dänischer Gevollmächtigter gewesen war. Er ist ein ungemein geschickter Mann, der sich um Island äusserst verdient mahct, indem er auf die Aufhelfung des Landes unablässigen Fleiss wendet. Er hat jährlich 1500 Reichsthaler Besoldung.

(**) Der jetzige Amtmann ist Hr. Olafr Stephansson, ein gebohrner Isländer, der seinem Vaterlande auf alle Art Ehre macht. Er hat jährlich 400 Rthlr. Besoldung. Diese beyde Herren überhäuften uns mit Höflichkeit, und sind lebende Beweise, dass die Gastfreyheit in Island noch wie vordem heilig ist.

(†) Auch der jetzige Landvogt Skule Magnusen hat sich um Island nicht wenig verdient gemacht, er hat auch jährlich 400 Rthlr. Besoldung.

(††) Sie werden so genannt von dem Wort Syssel , ein Härad, eine Vogtey, ein District, welches Wort in Wermland und Norwegen noch einerley Bedeutung hat. Die Sysselmänner aber bedeuten mehr, als die sogenannten Häradsvögte in Schweden, indem sie sich nicht allein mit der Einnahme der Steuren, sondern auch mit Verwaltung der Gerechtigkeit beschäftigen.

Vormals war das Land in vier Fiordungar, oder Vierthel eingetheilt, deren jedes sein eignes Gericht hatte, woraus bey ihren öffentlichen Zusammenkünften ein Gericht unter dem Namen Fiordungs-doeme formirt ward. Da aber die gemeine Sicherheit noch ein Obergericht zu erfordern schien, wohin sich der leidende Theil durch Appellation wenden könnte; so ist etwas, nach Einführung des Christenthums, ein Fimtar-doeme errichtet worden, welches Tribunal aus den vorhergenannten vier Gerichten und einigen Predigern bestand.

Jetzt werden alle Sachen zuerst beym Häradsthing oder Districtsgericht abgemacht, davon kann appelirt werden an das Al-thing oder allgemeine Gericht, das jährlich den 8ten Julius zu Thingvalla gehateln wird (*).

(*) Zu gleicher Zeit wird an eben dem Ort auch Prestasiefna oder Consistorium gehalten, wo der Stiftsamtmann und der Bischof präsidiren und Prediger zu Beysitzern haben.

Hier sind zwey Gerichte; das eine, woran die Sache, worinn appelirt worden, zuerst gelanget, besteht blos aus Lagmännern; das andere aber, an das zur nähern Untersuchung auf das folgende Jahr appelirt werden kann, besteht aus dem Stiftsamtmann, der das Wort führt, und der zwölf der angesehensten Männer im Lande, mehrentheils Lagmänner und Sysselmänner zu Beysitzern hat. Von hier kann noch wieder an das Königliche höchste Gericht in Kopenhagen appelirt werden.

Anfangs machten sich die nach Island gekommenen Norweger selbst ihre Gesetze, als aber solche hernach nicht zureichlich waren, und die Volksmenge anwuchs, nahm Ulfliotr im Jahr 987 es über sich, nach Norwegen herüber zu segeln, und ihnen aus dortigen Verordnungen ein richtiges Gesetzbuch zu verfertigen. Er bediente sich dabey auch des Gulöthings Gesetzes, und kam nach drey Jahren wieder in sein Vaterland zurück.

Im Jahr 1118 war dort das Gragas, ein berühmtes altes Gesetzbuch, und 1280 das sogenannte Jónsbuch (*) angenommen, nach welchem letztern noch in gewissen Fällen gesprochen wird. Die mehresten Sachen werden doch nach dem Dänischen Gesetz, und nach neuern Verordnungen abgemacht.

(*) In einem Isländischen Jahrbuch, das Langebeck im zweyten Theil seiner Scriptor. anführt, wird das Jahr 1272 dafür angegeben.


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